Hier findet ihr die wichtigsten Informationen zum Bachelor kurz zusammengefasst. Wir aktualisieren diese Seite laufend mit häufig gestellten Fragen.
Einen kompletten Überblick über das Studium findet ihr in den Studienplänen der Fakultät.
Prüfungsordnung 2021
Hier findet ihr die aktuellen Prüfungsordnungen. Für alle Studierenden, die ihr Bachelorstudium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Regensburg ab dem Wintersemester 2021 aufgenommen haben, gilt die Prüfungsordnung 2021. Für alle, die die ihr Bachelorstudium ab dem Wintersemester 2024 aufgenommen haben, gilt die Prüfungsordnung 2024.
Stand: Juli 2025
Module sind einzelne Lehrveranstaltungen. Mehrere thematisch zusammenhängende Module bilden eine Modulgruppe z.B. ist das Modul „Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler“ im Studiengang BWL B.Sc. der Modulgruppe „Quantitative Grundlagen“ zugeordnet.
Die Grundlagenorientierungsprüfung besteht je nach Studiengang aus 6 verschiedenen Modulen, die bis zum 3. Semester bestanden sein müssen. Welche Module das sind könnt ihr in eurer jeweiligen Prüfungsordnung nachlesen.
Formal sollten diese 6 Module in den ersten zwei Semestern bestanden sein. Dennoch hat auch die Grundlagenorientierungsprüfung einen „Zweitversuch“, dies bedeutet, dass auch im dritten Semester Prüfungen geschrieben werden können, die in die GOP einfließen. Bei diesen Prüfungen im 3. Semester muss es sich allerdings um Zweitversuche der Prüfungen handeln.
Jede nicht bestandene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Eine beim Zweitversuch nicht bestandene Prüfung aus einer Modulgruppe der ersten Studienphase oder aus einer Pflicht- oder Wahlmodulgruppe kann auf Antrag beim Prüfungsamt ein zweites Mal wiederholt werden, wenn die Modulgruppe ansonsten nicht bestanden wird.
Der Antrag muss spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Note gestellt werden. Von dieser Reglung kann während des Bachelorstudiums in jeder Modulgruppe nur einmal Gebrauch gemacht werden.
Bestandene Prüfungen (4,00) können nicht wiederholt werden.
Wiederholungsklausuren finden immer im Semester nach dem Erstversuch statt.
Meistens liegen die Termine im regulären Prüfungszeitraum, allerdings kann in manchen Fällen (v.a. bei mündlichen Wiederholungsprüfungen) der Termin auch schon vor dem regulären Prüfungszeitraum liegen.
Meldet man sich im Semester nach dem Erstversuch nicht zur Wiederholungsprüfung an, verfällt der Wiederholungsversuch und die Note des Erstversuches bleibt endgültig stehen. Diese Frist verlängert sich nur dann, wenn man sich in einem Urlaubssemester aufgrund eines Auslandssemesters befindet (Achtung: ein Urlaubssemester wegen Praktikum oder sonstigen Aktivitäten zählt nicht!).
Ja. Die Anmeldung zur Wiederholungsklausur erfolgt genau wie die Anmeldung zu den regulären Klausuren in FlexNow 2. Meldet man sich nicht an, verfällt der Wiederholungsversuch.
Meldet man sich zur Wiederholungsklausur an, zählt immer die Note der Wiederholungsklausur, auch wenn diese schlechter ist als die Note aus dem Erstversuch.
Du hast eine Prüfung mit 4,3 oder 4,7 gerade nicht bestanden, möchtest diese Note aber behalten und nicht versehentlich in der Wiederholungsprüfung auf 5,0 abrutschen?
Dann musst du einfach nichts tun und die Anmeldefrist zur Wiederholungsprüfung verstreichen lassen. Meldet man sich nicht an, verfällt der Wiederholungsversuch und die Note des Erstversuchs bleibt endgültig stehen.
Falls du eine 4,3 bzw. eine 4,7 stehen lassen möchtest ist zu beachten, dass in jeder Modulgruppe ein Schnitt von mindesten 4,0 erhalten werden muss. Somit ist das stehen lassen eines solchen Prüfungsergebnisses mit anderen Prüfungsergebnissen der gleichen Modulgruppe zu kompensieren.
Zusätzlich ist das stehenlassen einer 4,3 bzw. 4,7 nur einmal pro Modulgruppe möglich.
Unabhängig von den Ergebnissen der Mikro I /Makro I können Studierende an den Folgeveranstaltungen Mikro II /Makro II sowie deren Klausuren teilnehmen. Gleiches gilt für Statistik I und II. Entsprechende Kenntnisse für die Veranstaltungen werden jedoch vorausgesetzt.
Die Klausureinsicht findet gewöhnlich in den ersten paar Woche des neuen Semesters statt, die Termine werden durch das Prüfungsamt per Mail bekannt gegeben.
Die Klausuren werden nur bei Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) ausgehändigt ein Studienausweis reicht nicht. An der Einsicht darf nur ein Mal teilgenommen werden, entweder vom Prüfling selbst oder von einem Bevollmächtigten. Von den Klausuren dürfen keine Ablichtungen (Kopien, Scans, Fotos) gemacht werden – Missachtung gilt als nachträglicher Täuschungsversuch.
Bitte bringt – soweit möglich – keine Handys, Jacken, Taschen o.ä. mit, da diese am Eingang abgelegt werden müssen.
Stand: Juli 2025
In der Bachelor-Wahlmodulgruppe kann man durch die Einbringung des letzten WiWi-Moduls die ECTS-Gesamtanzahl um max. 4 ECTS überschreiten, d.h. man hat am Ende nicht 180 ECTS, sondern 184 ECTS.
Ein Überschießen ist aber nur mit dem letzten eingebrachten Modul im Wahlmodul möglich, also wenn in der Wahlmodulgruppe noch KEINE 30 ECTS verbucht sind. Als verbucht ist ein Modul anzusehen, wenn für ein WiWi-Modul ein Anerkennungsantrag gestellt wurde oder zu einem WiWi-Modul die Anmeldung erfolgt ist. Wer schon 30 ECTS im Wahlmodul hat, kann sich für KEINE Klausur mehr anmelden und auch NICHT mehr die Anerkennung eines Moduls aus anderen Fakultäten beantragen.
Beispiel 1: Ein BWL- oder VWL-Student muss im Wahlbereich 30 ECTS erbringen. Wenn jemand bereits 4 „Standard“-Bachelormodule mit je 6 ECTS abgelegt hat und zusätzlich einen Rhetorikschein mit 4 ECTS eingebracht hat, hat er im Wahlbereich noch regulär 2 ECTS frei und kann durch die Überschussregelung nun auch noch eine 6-ECTS-Veranstaltung einbringen.
Beispiel 2: Bei einem BWL- oder VWL-Studenten sind folgende Module verbucht: 6 + 6 + 8 + 10 = 30 ECTS. In diesem Fall ist die Anmeldung/Anerkennung eines weiteren Moduls NICHT mehr möglich.
Diese Überschießregelung gilt auch nur für WiWi-Module. Wenn jemand z.B. zwei SFA-Kurse mit je 4 ECTS einbringt, werden vom zuletzt eingebrachten Modul 2 ECTS abgeschnitten. Falls jemand die Einbringung gleichzeitig beantragt, muss er im Antrag angeben, bei welchem Modul er 4 ECTS möchte und bei welchem nur 2 ECTS.
Formlose Anträge auf Anrechnung bitte immer im Prüfungsamt im Zimmer PT-1.1.2 zusammen mit Kopien der Scheine abgeben. Die Original-Scheine müssen kurz vorgezeigt werden.
Obwohl das Einbringen von Sprachscheinen grundsätzlich auf 6 ECTS beschränkt ist, können auch Sprachkurse mit einer Wertigkeit von z.B. 8 ECTS eingebracht werden. Diese werden dann nur mit 6 ECTS im Wahlmodul angerechnet, die überhängenden Punkte werden abgeschnitten.
Analoges gilt, wenn z.B. bereits ein Sprachkurs mit 4 ECTS eingebracht wurde und man einen weiteren anrechnen lassen möchte. Dieser zweite Kurs wird dann nur mit einer Wertigkeit von 2 ECTS in der Wahlmodulgruppe angerechnet, damit insgesamt die Grenze von 6 ECTS nicht überschritten wird.
Wir raten euch dazu eure Sprachscheine erst am Ende eures Studiums anerkennen zu lassen, damit ihr euch gegebenfalls aussuchen könnt, bei welchem Kurs die Wertigkeit begrenzt werden soll.
Nein, es ist nicht möglich Module zu streichen.
Stand: Juli 2025
Generell gilt: Zum offiziellen Anmeldezeitpunkt müssen mindestens 120 ECTS erbracht worden sein. Die Anmeldung erfolgt per Antrag ans Prüfungsamt.
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit unterscheidet sich je nach Studiengang:
BWL
VWL – Hier gibt es kein Zuteilungsverfahren; die Bachelorarbeiten werden mit den Lehrstühlen individuell abgesprochen.
Ausland
Stand: Juli 2025
Alle nötigen Informationen zum Auslandsstudium findet ihr auf den Seiten des International Office. Dort findet ihr die nötigen Formulare, eine Übersicht aller angebotenen Austauschplätze sowie Erfahrungsberichte.
Zu beachten ist, dass die Bewerbung für z.B. das 5./6. Semester bereits zu Beginn des 3. Semesters ist! Ihr solltet euch also rechtzeitig darum kümmern.
Stand: Juli 2025
Das Bachelorzeugnis beinhaltet:
Durchschnittsnoten werden stets nach der 2. Nachkommastelle abgeschnitten.
Ein Beispiel-Zeugnis hängt im Schaukasten vor dem Prüfungsamt aus.